Wenn du privat was gewonnen hast und den Betrag in den Betrieb einlegst ist das eine steuerneutrale Privateinlage.
Gewinnspiele sind abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen - also Werbecharakter haben. Der ausgspielte Gewinn muss in einem Verhältnis zu der Größe des Betriebes stehen. Vom ausgespielten Gewinn ist eine Glücksspielabgabe abzuführen. |