stimmt gs, wenn du nicht bilanzierst.
allerdings muss man eine erklärung abgeben, wenn man vom finanzamt dazu aufgefordert wird. aber probiers mal mit einem formlosen schreiben ala "mein einkommen lag im jahr .... unter € 11.000, weshalb ich gemäß § 42 estg 1988 keine steuererklärung abgebe." und poste dann bitte die antwort des finanzamts hier.
lg |