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Verfasst von: jungerstock am 19.04.2012 15:11
 


THEMA:  Steuerbegünstigung für Vergütung von Diensterfindung

Sehr geehrtes Team,

der Gesetzgeber sieht ja die Möglichkeit einer Steuerbegünstigung für patentfähige Diensterfindungen vor. Sprich eine laufende Prämie kann mit einem zusätlzichen, um 15 % erhöhten, Jahressechstel mit 6 % versteuert werden.

Wie sieht es nun bei einem Arbeitgeberwechsel aus? Nehme ich den Anspruch der Steuerbegünstigung zum neuen AG mit?


BEsten Dank!

Verfasst von: Hermann Koberger am 02.10.2012 16:32
 


THEMA:  Steuerbegünstigung für Vergütung von Diensterfindung

Sehr geehrter Bearbeiter meiner Anfrage!

Aus einer Diensterfindung bekomme ich jährlich - so lange das Patent läuft je nach Geschäftserfolg -  zwischen 600 und 1200 €.

Vom Dienstgeber wird jeweils die für Diensterfindungen begünstigte Steuer von ca. 6% ans Finanzamt überwiesen.

Das Finanzamt tituliert diese Diensterfindungsvergütung aber als Werkspension, kassiert die genannten 6% vom Dienstgeber

und darüber hinaus über die Pensions-Arbeitnehmerveranlagung noch zusätzliche 44% vom Vergütungsbetrag.

Das hier ein Fehler vorliegt ist mir jetzt erst klar geworden, nachdem mir meine damalige Firma auf Anfrage

ausdrücklich ihre Bezahlung der oben genannten 6% Steuer an das Finanzamt bestätigt hat.

Meine einfache Anfrage an Sie: Wie weit bzw. wieviele Jahre zurück kann ich die unrechtmässige Steuer zurück vordern?

Mit freundlichen Grüssen Ihre Antwort erhoffend

Hermann Koberger

4871 Zipf / OÖ

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