Sehr geehrter Bearbeiter meiner Anfrage!
Aus einer Diensterfindung bekomme ich jährlich - so lange das Patent läuft je nach Geschäftserfolg - zwischen 600 und 1200 €.
Vom Dienstgeber wird jeweils die für Diensterfindungen begünstigte Steuer von ca. 6% ans Finanzamt überwiesen.
Das Finanzamt tituliert diese Diensterfindungsvergütung aber als Werkspension, kassiert die genannten 6% vom Dienstgeber
und darüber hinaus über die Pensions-Arbeitnehmerveranlagung noch zusätzliche 44% vom Vergütungsbetrag.
Das hier ein Fehler vorliegt ist mir jetzt erst klar geworden, nachdem mir meine damalige Firma auf Anfrage
ausdrücklich ihre Bezahlung der oben genannten 6% Steuer an das Finanzamt bestätigt hat.
Meine einfache Anfrage an Sie: Wie weit bzw. wieviele Jahre zurück kann ich die unrechtmässige Steuer zurück vordern?
Mit freundlichen Grüssen Ihre Antwort erhoffend
Hermann Koberger
4871 Zipf / OÖ |