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Verfasst von: Margret am 22.04.2012 19:43
 


THEMA:  Grundstücksverkauf Bemessungsgrundlage

Guten Tag!

Ich habe von meinem Ehegatten aus familiären Gründen im Sept. 2002 ein Grundstück zum 3-fachen Einheitswert gekauft - im Vertrag steht auch, dass der Kaufpreis unüblich ist und nicht dem tatsächlichen Wert entspricht. Mein Mann hat dieses 1987 gekauft. Wenn ich diesen nun verkaufen will, welchen Anschaffungswert muss ich ansetzen? Danke für Ihre Antwort.

Schöne Grüße

Margret Wolf

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