Guten Tag.
Ich dache bisher immer, dass Lieferungen und sonstige Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland gleich behandelt werden. Aber anscheinend ist das nicht so. Ist meine jetzige Info korrekt, dass wir auf eine Rechnung einer Lieferung drauf schreiben müssen "Steuerfreie innergemeischaftliche Lieferung", da der umsatzsteuerliche Ort in dem Fall Österreich ist und diese Lieferung steuerfrei ist und auf die sonstige Leistung muss drauf "Die Steuerschuld geht an den Leistungsempfänger über", da in dem Fall der Ort im EU-Ausland liegt, dort auch USt anfällt, diese aber im reverse charge Verfahren vom Empfänger der Leistung "gezahlt" wird.
Stimmt das so? |