Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Paul Wiedmüller am 23.04.2012 15:06
 


THEMA:  Rechnungshinweise bei Leistungen und Lieferungen ins EU-Ausland

Guten Tag.

Ich dache bisher immer, dass Lieferungen und sonstige Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland gleich behandelt werden. Aber anscheinend ist das nicht so. Ist meine jetzige Info korrekt, dass wir auf eine Rechnung einer Lieferung drauf schreiben müssen "Steuerfreie innergemeischaftliche Lieferung", da der umsatzsteuerliche Ort in dem Fall Österreich ist und diese Lieferung steuerfrei ist und auf die sonstige Leistung muss drauf "Die Steuerschuld geht an den Leistungsempfänger über", da in dem Fall der Ort im EU-Ausland liegt, dort auch USt anfällt, diese aber im reverse charge Verfahren vom Empfänger der Leistung "gezahlt" wird.

Stimmt das so?

Verfasst von: andreasdf am 26.04.2012 23:31
 


THEMA:  Rechnungshinweise bei Leistungen und Lieferungen ins EU-Ausland

ja ist grundsätzlich so richtig.

lieferungen an unternehmer (uid) haben den leistungsort am beginn der beförderung und sind steuerbefreit. bei sonstigen leistungen gilt im regelfall das empfängerortprinzip und somit in österreich nicht steuerbar. im ausland geht die steuer nach ausländischem ust-recht gs auf den leistungsempfänger über. 

Verfasst von: andreasdf am 26.04.2012 23:31
 


THEMA:  Rechnungshinweise bei Leistungen und Lieferungen ins EU-Ausland

ja ist grundsätzlich so richtig.

lieferungen an unternehmer (uid) haben den leistungsort am beginn der beförderung und sind steuerbefreit. bei sonstigen leistungen gilt im regelfall das empfängerortprinzip und somit in österreich nicht steuerbar. im ausland geht die steuer nach ausländischem ust-recht gs auf den leistungsempfänger über. 

Verfasst von: Paul Wiedmüller am 02.05.2012 09:19
 


THEMA:  Rechnungshinweise bei Leistungen und Lieferungen ins EU-Ausland

Vielen Dank.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.90 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.