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Verfasst von: Nova am 25.04.2012 10:48
 


THEMA:  Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 1. Beleg?

Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Ich bin Angestellte mit gelegentlichen Honorarnoten, also teilweise selbstständig (ohne Firma). Nun sitze ich an meiner allerersten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und erstelle ein sogenanntes kombiniertes "Kassa-Bank-Buch mit Verteilungstabelle". Was MUSS der ERSTE Beleg sein? Mein erster Beleg ist natürlich eine Ausgabe. Viele Bekannte, die selbstständig sind, haben mir nun gesagt, der erste Beleg muss eine Einnahme sein, weil man aus der Kassa nichts herausnehmen kann (=Ausgabe), was nicht drin ist. Nun habe ich aber gar keine Kassa?! Ich liste einfach meine Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung auf. Und da habe ich eben zuerst Büromaterial gekauft (=Ausgabe), bevor die erste Honorarnote (=Einnahme) an mich bezahlt wurde.

Wie macht man das richtig mit dem 1. Beleg? Vielen Dank!

Verfasst von: Alena Kackovicova am 26.04.2012 20:32
 


THEMA:  RE: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 1. Beleg?
Guten Tag,konnenn Sie mir bitte helfen?Habe bis Marz als Selbstandige gearbeitet,altenpflegerin ,von Ehemann ,meiner pacientin,habe ich Geld,Einkommen bekommen,manchmal mit Honnorarnoten,ich arbeite nicht mehr bei diese Familie und unbedingt brauche Honorarnoten,oder Rechnungen ,fur socialamt,familiebeihilffe...aber,ich bin auch nicht mehr mit der Ehemann von die Pacientin in Kontakt,ich kann ihm nicht erreichen ,oder hob nicht ab...also habe keine Shance,die Honorarnoten von ihm bekommen...Kann ich als selbstandige auch selber Honorarnoten ,Rechnungen ,ohne ihm machen?Wenn ja ,wo bekomme ich diese vormulare,ich kenne mich nicht aus,hab kein Drucker ....Danke fur Antwort
               Alena Kackovicova
Verfasst von: Tanja am 30.04.2012 00:29
 


THEMA:  Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 1. Beleg?
An Alena Kackovicova: Gehen Sie zur Wirtschaftskammer, da kann man ihnen bestimmt weiter helfen. Dort bekommt man meist auch alle notwendigen Formulare und Vordrucke. MfG
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