Hallo!
Ich habe letztes Jahr einen Minijob auf Lohnsteuerkarte ausgeführt. Da dies in der sechsten Steuerklasse geschehen ist und ich insgesamt mit meinem Gesamteinkommen nicht über den Freibetrag von 8004 Euro gekommen bin, möchte ich diese Lohnsteuer wieder haben. Der zurückzuzahlende Betrag liegt unter 100 Euro.
Ferner hatte ich ein bezahltes Praktikum in der ersten Steuerklasse. Der Bruttogehalt pro Monat lag unter 400 Euro. Hier wurde ebenfalls Lohnsteuer abgezogen.
Schließlich hab ich auf Gewerbeschein Promotionjobs ausgeführt, also auf selbstständiger Basis. Hier wurde jedoch keine Steuer abgezogen und mein Gesamtverdienst lag unter 2000 Euro.
Zusammenfassend: im Jahr 2011 habe ich in der ersten und sechsten Steuerklasse gearbeitet und auf selbstständiger Basis mit einem Gewerbeschein. Was muss ich bei der Steuererklärung angeben? Bei den Promotionjobs wurde ja gar keine Steuer abgezogen, also sollten diese doch irrelevant sein oder muss ich sie trotzdem zum Nachweis, dass ich insgesamt nicht über den Freibetrag komme, angeben?
Zum Schluss frage ich mich noch, ob ich als Studentin Werbungskosten angeben muss/sollte? Also Fahrt-, Bücher- und Studienkosten. Diesbezüglich habe ich von einem Pauschalbetrag von 800 Euro gehört - was hat es damit auf sich? Werden diese Beträge vermerkt und später, bei einem festen Job nach dem Studium, wieder geltend gemacht?
Ich hab noch einen kleinen Lohnsteuerbetrag aus dem Jahre 2010 gefunden - kann ich das noch zurückfordern? Brauch ich einen extra Bogen dafür?
Wäre toll, wenn mir jemand antworten könnte.
Im Finanzamt gibt es immer nur eine Auskunft: "Wir dürfen Ihnen keine Auskunft geben, dazu müssen sie einen Steuerberater aufsuchen" - super, wenn man sich als Studentin sowieso mit solchen Jobs über Wasser halten darf und dann auch noch 40 Euro die Stunde für einen Steuerberater locker haben soll...
Vielen lieben Dank im voraus! :) |