Hallo!
Wenn ich ein Gerät z.b: Laptop nach Einzelunternehmer-Gründung ins Unternehmen übernehme, wie bestimme ich den Zeitwert des WG?
- So, als würde ich es neu kaufen: z.B.: Geizhals.at nachschauen
- oder Gebrauch abziehen? Wieviel abziehen?
Hier gelten dann auch die Grenzen GWG < 400 € < Afa?
(Natürlich Privatanteil abziehen)
Danke für die Antworten,
lg
Martin |