Hallo,
das gesamt Einkommen gilt als Betriebseinnahme. Ich würde aber zwei Buchhaltungen führen... Warum? Aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen. Die Einnahmen als FDienstnehmerin sind nicht GSVG pflichtig, die SV Beiträge werden ja schon abgezogen.
Die selbständigen Einnahmen sind grundsätzlich GSVG pflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Jim Ruhs
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