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Verfasst von: Jürgen am 02.05.2012 16:57
 


THEMA:  Betriebsausgabenpauschale

Hallo!

Ich bin Freiberufler und nehme die Betriebsausgabenpauschale in Anspruch. Das heißt, ich kann von einem angenommenen Jahresnettoumsatz von 50.000 Euro 12 % pauschal als Betriebsausgaben absetzen. Mein steuerpflichtiger Gewinn beträgt daher 44.643 Euro (andere Absetzbeträge lasse ich jetzt bewusst außer Acht).

Ich habe mir nun folgendes (legale?) Modell überlegt, um diese Pauschale optimiert anzuwenden:

Kunde A gibt bei Dienstleister A Dienstleistungen im Wert von 50.000 Euro in Auftrag. Dienstleister A gibt diese Aufträge an Dienstleister B weiter und stellt diese dem Kunden A in Rechnung, während er selbst von Dienstleister B eine Rechnung in Höhe von 50.000 Euro erhält.

Dienstleister B macht es genau umgekehrt: Er erhält vom Kunden B Aufträge im Wert von 50.000 Euro, gibt diese an Dienstleister A weiter und stellt sie dem Kunden B in Rechnung, während er selbst eine Rechnung von Dienstleister A erhält.

Somit haben sowohl Dienstleister A als auch Dienstleister B einen Nettoumsatz von je 100.000 Euro erzielt, von dem sie 12 % als Betriebsausgabenpauschale UND die 50.000 Euro als Fremdlöhne absetzen können, woraus sich für jeden ein steuerpflichtiger Gewinn von 39.286 Euro ergibt (100.000 - 12 % - 50.000 = 39.286). Das heißt, Dienstleister A und Dienstleister B müssen für je 5.387 Euro (44.643 - 39.286) keine Steuern bezahlen.

1) Habe ich hier einen Denkfehler?

2) Ist das legal (natürlich vorausgesetzt, dass es sich nicht nur um Scheinrechnungen und -zahlungen handelt)?

 

Jürgen

Verfasst von: Jim Ruhs am 08.05.2012 00:01
 


THEMA:  Betriebsausgabenpauschale

Hallo Jürgen,

 

deine Frage hat mich übers Wochenende beschäftigt......

An sich stimmt Deine Rechnung natürlich, ABER....

 

In Deinem Beispiel kennst Du offensichtlich beide Kunden, und mehr Geld bleibt Dir auf jedenfall wenn Du Beide betreust und keinen Fremddienstleister in Anspruch nimmst.

 

Oder? Vielleicht habe ich einen Denkfehler....

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jim Ruhs

 

www.kanzleiruhs.at

Verfasst von: Jürgen am 08.05.2012 14:38
 


THEMA:  Betriebsausgabenpauschale

Hallo Jim,

 

nein, ich (Dienstleister A) kenne nur einen Kunden (A), und mein ebenfalls freiberuflicher Kollege (Dienstleister B) kennt nur seinen Kunden (B). Natürlich wäre es besser, wenn ich alle Aufträge alleine abwickeln könnte, aber der Tag eines Ein-Mann-Betriebs hat nur 24 Stunden :-)

 

Die Idee hinter diesem Konzept besteht ja darin, dass mein Kollege und ich uns gegenseitig die Aufträge des jeweils anderen zuschanzen, um so unsere Umsätze zu steigern. Der Fehler im System liegt hier (meiner Meinung nach) darin, dass die Betriebsausgabenpauschale 12 % des Nettoumsatzes und nicht des Nettogewinns beträgt.

 

Freundliche Grüße

 

Jürgen

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