Hallo ich denke nicht, dass du das kannst, da Fahrtkosten zu deiner Arbeitsstelle bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind.
http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrdieArbeitneh_7636/SteuertarifundSteue_7922/Steuertarifund.htm#Steuerabsetzbetr%E4ge%20%28Rz768%29
Weiters gibt es noch die Pendlerpauschale, die erst ab 20km gilt.
http://www.bmf.gv.at/Steuern/FAQHufiggestellteFragen/FragenzumThemaLohnsteuer/Pendlerpauschale/_start.htm
Werbungskosten:
http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrdieArbeitneh_7636/WasknnenSiebeimFina_7924/wasknnensie.htm#Werbungskosten%20%28Rz223ff%29 |