Wenn Sie als Unternehmer mit UST arbeiten, also nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen,dann können Sie auch die anteilige Vorsteuer vom Hausbau geltend machen.
Der Anteil wird nach m2 berechnet.
Ich emfehle Ihnen zumindest für dieses Jahr ,die Buchhaltung und den Abschluss von einer Fachkraft erstellen zu lassen,da die Materie kompliziert ist. |