Hallo,
wenn Dein Nachnahme und die Adresse deines Firmensitzes auf der Rechnung steht, sehe ich eigentlich kein Problem dass Deine Kunden Vorsteuerabzug haben. Für den Vorsteuerabzug gibt es sehr viele Kriterien (siehe meine Homepage www.kanzleiruhs.at unter ->Infocenter -> Buchhaltung -> Rechnungsmerkmale).
Anyway, sollten Deine Rechnungen trotzdem falsch sein, kannst Du diese berichtigen, absolust kein Problem, ist halt etwas Arbeit.
Das Problem welches sich im Wirtschaftsleben bei diesen Sachen immer ergibt, ist wenn Firmen, welche falsche Rechnungen ausgestellt haben, in Konkurs sind bzw. dass es diese Firmen gar nicht mehr gibt. Die können dann auch keine Rechnung mehr berichtigen.
Andere Frage, Du schreibst wir und bezeichnest Dich als Einzelunternehmen.... das passt nicht.;-)
Also, kein Grund am Boden zerstört zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jim Ruhs
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