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Verfasst von: johann am 07.05.2012 21:56
 


THEMA:  Rechnung falsch ausgestellt, bitte um hilfe

Hallo. Wir betreiben seit einem Jahr ein Einzelunternehmen. Wir verwendeten eine Fantasiebezeichung für die Firma. Allerdings haben wir diese nicht ins Firmenbuch eintragen lassen. Alle Rechnungen wurden auf diese Fantasiebezeichnung ausgestellt. In dieser Bezeichnung kommt der Nachnahme + eine Bezeichnung vor. Ich bin nun am Boden zerstört, da eventuell die Rechnung nicht vorsteuerabugsfähig ist?? Die restliche Adresse stimmt

 

danke

Verfasst von: Jim Ruhs am 08.05.2012 00:29
 


THEMA:  Rechnung falsch ausgestellt, bitte um hilfe

Hallo,

 

wenn Dein Nachnahme und die Adresse deines Firmensitzes auf der Rechnung steht, sehe ich eigentlich kein Problem dass Deine Kunden Vorsteuerabzug haben. Für den Vorsteuerabzug gibt es sehr viele Kriterien (siehe meine Homepage www.kanzleiruhs.at unter ->Infocenter -> Buchhaltung -> Rechnungsmerkmale).

 

Anyway, sollten Deine Rechnungen trotzdem falsch sein, kannst Du diese berichtigen, absolust kein Problem, ist halt etwas Arbeit.

 

Das Problem welches sich im Wirtschaftsleben bei diesen Sachen immer ergibt, ist wenn Firmen, welche falsche Rechnungen ausgestellt haben, in Konkurs sind bzw. dass es diese Firmen gar nicht mehr gibt. Die können dann auch keine Rechnung mehr berichtigen.

 

Andere Frage, Du schreibst wir und bezeichnest Dich als Einzelunternehmen.... das passt nicht.;-)

 

Also, kein Grund am Boden zerstört zu sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jim Ruhs

 

www.kanzleiruhs.at

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