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Verfasst von: Hubert1965 am 09.05.2012 11:32
 


THEMA:  Kooperation mit Person ohne Gewerbeberechtigung

Ich bin Einzelunternehmer mit EDV/IT-Gewerbeberechtigung (also freies Gewerbe) und habe auch eine eigene Firma, allerdings keine Angestellten. Ein Freund von mir ist Vollzeitangestellter in einem mittelständischen Unternehmen, hat dort eine Führungsposition inne und hat nicht vor, dieses Angestelltenverhältnis aufzugeben. Er besitzt keine Gewerbeberechtigung.

Vor wenigen Tagen trat nun dieser Freund mit einer Idee für ein Software-Projekt an mich heran, das gut zum Tätigkeitsfeld meines Unternehmens passen würde. Die Idee stammt von ihm, er möchte auch aktiv mitarbeiten und möchte als Gegenleistung mit 50% an den Einnahmen aus diesem Projekt beteiligt sein. Nach außen hin (insbesondere meinen Kunden gegenüber) würde er nicht in Erscheinung treten. Ich bin damit prinzipiell einverstanden und habe ihn bereits darauf aufmerksam gemacht, dass er die zu erwartenden Einkünfte in seiner Lohnsteuererklärung verpflichtend anführen und versteuern muss, und dass ich von ihm Belege brauchen werde, die meine Ausgaben an ihn belegen.

Unklar ist mir aber, ob mein Freund auch eine Gewerbeberechtigung haben muss um dieses Vorhaben legal umsetzen zu können. Ich habe nicht vor, ihn bei mir anzustellen. Ich denke eher daran, ihn als externen Liefernat von Dienstleistungen zu führen.

Wir gehen beide davon aus, dass die Einkünfte aus diesem Projekt zumindest im ersten Kalenderjahr deutlich über 1460 Euro liegen werden, so dass sein Anteil also aller Voraussicht nach die Grenze von 730 Euro übersteigen wird. Wir haben beide die Absicht, mit dieser Tätigkeit Gewinn zu erzielen.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.05.2012 17:27
 


THEMA:  Kooperation mit Person ohne Gewerbeberechtigung

Ihr Freund benötigt einen Gewerbeschein.

IT ist ein freies Gewerbe, also unkompliziert.

Die wko gibt gute Informationen.

Verfasst von: Hubert1965 am 13.05.2012 12:37
 


THEMA:  Kooperation mit Person ohne Gewerbeberechtigung

Danke für die Antwort.

Welche Konsequenzen hätte es a) für meinen Freund b) für mich, wenn er seine Einkünfte zwar ordungsgemäß versteuern würde, aber sich keinen Gewerbeschein holen würde, weil z.B. sein Arbeitgeber das nicht gutheißt?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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