Ich vermiete seit kurzem meine Eigentumswohnung (die davor einige Jahre mein Hauptwohnsitz war). Vorher konnte ich ja die Darlehensrückzahlung in meine ANVA reinnehmen, ab sofort bin ich aufgrund der Vermietung ESt-Pflichtig. Kann ich für das ganze Jahr die Aufwendungen aus der Vermietung reinnehmen (AfA, Zinsen, Aufwendungen vor der Vermietung wie zb notwendige Reparaturen) oder erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ich die Wohnung vermiete? (das wäre dann ab Mai)
Vielen Dank für die Info! |