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Verfasst von: M. G. am 09.05.2012 14:14
 


THEMA:  Vermietung - Beginn der neuen Einkunftsart

Ich vermiete seit kurzem meine Eigentumswohnung (die davor einige Jahre mein Hauptwohnsitz war). Vorher konnte ich ja die Darlehensrückzahlung in meine ANVA reinnehmen, ab sofort bin ich aufgrund der Vermietung ESt-Pflichtig. Kann ich für das ganze Jahr die Aufwendungen aus der Vermietung reinnehmen (AfA, Zinsen, Aufwendungen vor der Vermietung wie zb notwendige Reparaturen) oder erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ich die Wohnung vermiete? (das wäre dann ab Mai)

Vielen Dank für die Info!

Verfasst von: Jim Ruhs am 09.05.2012 16:04
 


THEMA:  Vermietung - Beginn der neuen Einkunftsart

Hallo,

 

grundsätzlich steht Dir die Ganzjahresafa zu, da Mai im Ersten Halbjahr. Die Kosten für die Reparaturen gehen auch, diese sind ja für die Vermietung angefallen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jim Ruhs

 

www.kanzleiruhs.at

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.05.2012 17:23
 


THEMA:  Vermietung - Beginn der neuen Einkunftsart

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