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Verfasst von: hans_s am 10.05.2012 08:28
 


THEMA:  Rechnung für geringen Zuverdienst

Als Angestellter und verdiene ~3000.- im Monat. Ich habe nun die Möglichkeit, gelegentlich (zwei - dreimal im Jahr) graphische Dienste für eine Webdesignfirma zu leisten. Der Auftraggeber verlangt eine Rechnung, der Betrag beträgt ~100 Euro.

Ich habe kein Gewerbe angemeldet.

 

Darf ich Rechnungen/Honorarnoten stellen? Worauf ist dabei zu achten? Wie versteuere ich das?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Hans

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.05.2012 17:21
 


THEMA:  Rechnung für geringen Zuverdienst

Sie dürfen eine Rechnung stellen.

Bis 730,-- jährliche Einnahmen sind steuerfrei.

Verfasst von: hans_s am 11.08.2012 19:22
 


THEMA:  Rechnung für geringen Zuverdienst

guten Tag,

vielen Dank für die Information, Frau Weiß.

Da das Projekt nun doch etwas größer war und sich der Rechnungs betrag deutlich erhöhte (immer noch <730,--) habe ich noch eine Frage: Gibt es für den Rechnungsbetrag eine Höchstgrenze, oder kann ich den gesamten Betrag auf einmal verrechnen.

 

vielen Dank,

 

Hans

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