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Verfasst von: Stefan Bauer am 11.05.2012 08:50
 


THEMA:  AN-Veranlagung !!!!
Hallo! Hätte eine Frage:  Habe 4 Jahre  von meiner AN-Veranlagung 2008-2011 beim Finanzamt vor 3 Monaten eingebracht.  2008 wurde vom Finanzamt veranlagt innerhalb von 14 Tagen.  2009-2011 wurde bis jetzt noch nicht bearbeitet. Wie lange darf sich das Finanzamt damit zeitlassen? Alle erforderlichen Unterlagen wurden lückenlos eingebracht.  Was kann ich tun , damit der Vorgang beschleunigt werden kann? Vielen Dank für die Antworten! MFG Stefan Bauer
Verfasst von: Mathias am 11.05.2012 10:06
 


THEMA:  AN-Veranlagung !!!!

Das Finanzamt hat 6 Monate Zeit. Danach kannst Du einen Devolutionsantrag beim UFS stellen. Der UFS setzt dem Finanzamt eine Frist von weiteren 3 Monaten, die einmalig verlängert werden kann. Wenn auch diese Frist verstrichen ist, muss der UFS selbst entscheiden.

Ich würde einfach einmal beim Finanzamt anrufen und nachfragen.

Verfasst von: Paul am 20.03.2017 09:08
 


THEMA:  AN-Veranlagung !!!!

Hallo, ich bin irritiert. Meine AN- Veranlagung ergibt einen Anspruch von 1476.- Pendlerpauschale,

74,16 Pendlereuro.

Plus  Ausgaben von 732.- Kinderbetreueng .

Dennoch ergibt die voraussichtliche Auszaghlung nur 1178.-

Wie kann das sein ?

LG

Verfasst von: Paul am 20.03.2017 09:16
 


THEMA:  AN-Veranlagung !!!!

Hallo, ich bin irritiert. Meine AN- Veranlagung ergibt einen Anspruch von 1476.- Pendlerpauschale,

74,16 Pendlereuro.

Plus  Ausgaben von 732.- Kinderbetreueng .

Dennoch ergibt die voraussichtliche Auszaghlung nur 1178.-

Wie kann das sein ?

LG

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