Verfasst von:
Stefan Bauer am
11.05.2012 08:50
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THEMA: AN-Veranlagung !!!! |
Hallo! Hätte eine Frage: Habe 4 Jahre von meiner AN-Veranlagung 2008-2011 beim Finanzamt vor 3 Monaten eingebracht. 2008 wurde vom Finanzamt veranlagt innerhalb von 14 Tagen. 2009-2011 wurde bis jetzt noch nicht bearbeitet. Wie lange darf sich das Finanzamt damit zeitlassen? Alle erforderlichen Unterlagen wurden lückenlos eingebracht. Was kann ich tun , damit der Vorgang beschleunigt werden kann? Vielen Dank für die Antworten! MFG Stefan Bauer |
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Verfasst von:
Mathias am
11.05.2012 10:06
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THEMA: AN-Veranlagung !!!! |
Das Finanzamt hat 6 Monate Zeit. Danach kannst Du einen Devolutionsantrag beim UFS stellen. Der UFS setzt dem Finanzamt eine Frist von weiteren 3 Monaten, die einmalig verlängert werden kann. Wenn auch diese Frist verstrichen ist, muss der UFS selbst entscheiden.
Ich würde einfach einmal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. |
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Verfasst von:
Paul am
20.03.2017 09:08
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THEMA: AN-Veranlagung !!!! |
Hallo, ich bin irritiert. Meine AN- Veranlagung ergibt einen Anspruch von 1476.- Pendlerpauschale,
74,16 Pendlereuro.
Plus Ausgaben von 732.- Kinderbetreueng .
Dennoch ergibt die voraussichtliche Auszaghlung nur 1178.-
Wie kann das sein ?
LG |
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Verfasst von:
Paul am
20.03.2017 09:16
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THEMA: AN-Veranlagung !!!! |
Hallo, ich bin irritiert. Meine AN- Veranlagung ergibt einen Anspruch von 1476.- Pendlerpauschale,
74,16 Pendlereuro.
Plus Ausgaben von 732.- Kinderbetreueng .
Dennoch ergibt die voraussichtliche Auszaghlung nur 1178.-
Wie kann das sein ?
LG |
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