Bauleistung
Leistungsempfänger: Unternehmer in Österreich
Leistender: Unternehmer in Österreich
Leistungsort: Deutschland
Rechnungslegung 2011.
B2B, Empfängerortprinzip, daher in Österreich steuerbar, Anwendung § 19 1 a. Liege ich da richtig?