Sehr geehrte Steuerberater. 1. Ich wohne und arbeite seit vielen Jahren im Ausland und habe im September 2011 eine in Bau befindliche Vorsorgewohnung in Wien gekauft;Fertigstellung September 2012. Für die Erfüllung der steuerrechtlichen Voraussetzungen i.e. ST.Nr., UID Nr., etc. habe ich viel Geld investiert. Die erste Kaufratenzahlung erfolgte im November 2011 und die UST-Voranmeldung für das 4. Quartal 2011 ergab einen Überschuss. Das FA verweigert derzeit die Anerkennung der Vorsteuer und verlangt den Nachweis der Vermietungsabsicht anhand geigneter Unterlagen, z.B. bindender Mietvertrag (für einen Rohbau?!?). Frage: Sollte der Nachweis meiner langjährigen Auslandsbeschäftigung mit Gehaltszettel nicht Beweis genug sein, daß die Wohnung nicht für den Eigenbedarf/Nutzung gekauft wurde? Für mich ist diese Entscheidung eine Katastrophe, da ich das Guthaben dringend für die notwendigen Einrichtungsinvestitionen benötige.
2. Die Vorsorgewohnung wurde im September 2011 gekauft unter der Voraussetzung, dass die Vorsteuerrückrechnung mit 10 Jahren befristet ist. Die diesbezüglichen steuerrechtlichen Bestimmungen wurden 6 Monate später geändert und die Frist auf 20 Jahre verlängert. Frage: Welchen Stellenwert hat der Vertauensgrundsatz in der österreichischen Gesetzgebung? Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen, Chris. |