Liebe Forums-Teilnehmer! Ich würde gerne wissen, ob bei einer doppelten Buchhaltung bereits die Vorschreibung der gewerblichen Sozialversicherungsbeiträge an den Unternehmer gebucht werden. Oder bucht man in der Praxis erst die tatsächliche Zahlung der Beiträge bei der Bewegung am Bankkonto? Vielen Dank im voraus. Günter |