Guten Morgen!
Ich habe eine prinzipielle Frage zur Rückumwandlung einer GmbH auf den 100% Alleingesellschafter, der es dann als Einzelunternehmen weiterführt (verschmelzende Umwandlung Art. II):
Um die Kosten der Umwandlung zu sparen, wird überlegt, die GmbH zu verkaufen, die Höhe des Firmenwertes wird so gestaltet (natürlich im Rahmen der Fremdüblichkeit), dass die Verlustvorträge und die Mindest-KÖST enthalten sind und diese dann vom zukünftigen Einzelunternehmen 15 Jahre abgeschrieben werden können.
Wie sehen Sie diesen Sachverhalt? Gibt es da schon Erfahrungswerte aus der Praxis, ob das anerkannt wird?
Vielen Dank
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