Diese Frage kann man nur für den "Normalfall" im Forum beantworten. Normalfall heißt, Du übst keine weitere Tätigkeit in einem anderen Land aus (auch nicht in Deutschland, auch nicht selbständig), Du hast einen Arbeitsvertrag nach österreichischem Recht mit einem ganz normalen österreichischen Arbeitgeber.
Dann sind Steuerpflicht und Sozialversicherung in Österreich gegeben. In Deutschland ist der Lohn steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, d.h. wenn Du Einkünfte hast, die in Deutschland steuerpflichtig sind, zahlst Du darauf einen höheren Steuersatz.
In Österreich besteht nur beschränkte Steuerpflicht, d.h. wenn Du eine Arbeitnehmerveranlagung machen willst oder eine Einkommensteuererklärung machen musst und Du außer dem Lohn keine weiteren nennenswerten Einkünfte hast, solltest Du unbedingt in Österreich die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen, da Du sonst erhebliche steuerliche Nachteile hast.
Für die Karenz (arbeitsrechtlich) gelten die österreichischen Vorschriften. Für Familienleistungen gilt im Prinzip auch österreichisches Recht; bist Du allerdings verheiratet und dein Partner arbeitet nicht in Österreich, gilt deutsches Recht. U.U. gibt es jeweils vom anderen Staat Ausgleichszahlungen.
Weitere Informationen findest Du hier: http://www.bmf.gv.at/steuern/faqhufiggestelltefragen/fragenzumthemalohnsteuer/beschrnktesteuerpfl_6151.htm
http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Seiten/Grenz%C3%BCberschreitendeSachverhalte-WohnenundoderArbeitenimAusland.aspx |