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Verfasst von: Katarina am 22.05.2012 20:36
 


THEMA:  VBV Versteuerung

Hallo!

 

Ich hätte eine Frage und zwar wurden mir im Jahr 2011 VBV Beiträge abz. 6% Lohnsteuer ausbezahlt.

in der EST 2011 wurden diese aber nochmal als Bemessungsgrundlage für Steuerberachnung herangezogen und es ergibt sich daher eine Nachzahlung.

Warum wird das nochmal gemacht, wenn bereits 6% bei der Auszahlung abgezogen worden sind?

 

Ich habe die Erklärung freiwillig gemacht - kann ich davon zurücktreten und somit keine Lohnsteuer nachzahlen?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.05.2012 13:44
 


THEMA:  VBV Versteuerung

Vielleicht haben Sie es falsch in die Steuererklärung eingetragen.

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