Hallo!
Ich hätte eine Frage und zwar wurden mir im Jahr 2011 VBV Beiträge abz. 6% Lohnsteuer ausbezahlt.
in der EST 2011 wurden diese aber nochmal als Bemessungsgrundlage für Steuerberachnung herangezogen und es ergibt sich daher eine Nachzahlung.
Warum wird das nochmal gemacht, wenn bereits 6% bei der Auszahlung abgezogen worden sind?
Ich habe die Erklärung freiwillig gemacht - kann ich davon zurücktreten und somit keine Lohnsteuer nachzahlen? |