Ich bin selbstständig und habe letztes Jahr Einkünfte aus Ungarn bezogen. Es handelt sich um Übersetzungen und div. Bürodienstleistungen. Alles von Österreich aus. Jetzt bin ich bei der Einkommenssteuer leicht überfordert: Fallen diese Einkünfte unter "Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht". Wenn ja, dann muss ich aber im nächsten Feld auch anrechenbare Steuern angeben, und da bin ich wirklich überfragt. Oder fällt das tatsächlich unter "Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte". In dem Fall muss ich die Ausländischen Einkünfte von den gesamten Einkünften abziehen, richtig?
Vielen vielen Dank für Hilfe! |