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Verfasst von: Marlies am 24.05.2012 14:59
 


THEMA:  Einkommenssteuer Ausländische Einkünfte

Ich bin selbstständig und habe letztes Jahr Einkünfte aus Ungarn bezogen. Es handelt sich um Übersetzungen und div. Bürodienstleistungen. Alles von Österreich aus. Jetzt bin ich bei der Einkommenssteuer leicht überfordert: Fallen diese Einkünfte unter "Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht". Wenn ja, dann muss ich aber im nächsten Feld auch anrechenbare Steuern angeben, und da bin ich wirklich überfragt. Oder fällt das tatsächlich unter "Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte". In dem Fall muss ich die Ausländischen Einkünfte von den gesamten Einkünften abziehen, richtig?

Vielen vielen Dank für Hilfe!

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 28.05.2012 12:07
 


THEMA:  Einkommenssteuer Ausländische Einkünfte

Wenn Sie in Österreich für ausländsiche Kunden tätig sind und im Ausland über keine Betriebsstätte verfügen, wird es sich um inländische Einkünfte handeln. Es stellt sich daher die Frage, ob Sie über eine Betriebsstätte in Ungarn verfügen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

Verfasst von: Marlies am 04.06.2012 09:23
 


THEMA:  Einkommenssteuer Ausländische Einkünfte

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Nein, ich verfüge über keine Betriebsstätte in Ungarn. Muss ich diese Einkünfte in der Steuererklärung dann gar nicht gesondert angeben?

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