Wenn Sie auch unselbständige Einkünfte beziehen, gilt die Grenze von 730 Euro. Ab 730 Euro Gewinn im Jahr zusätzlich zu Ihrem Gehalt ist eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Sind die selbständigen Einkünfte Ihre einzigen Einkünfte, würde ich trotzdem eine Aufzeichnung und Aufbewahrung aller Belege empfehlen, da Sie bei Aufforderung durch das Finanzamt eine Steuererklärung abgeben müssen.
Ab ca. 4.500 Euro Gewinn im Jahr werden SVA-Beiträge vorgeschrieben.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |