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Verfasst von: Peter H. am 25.05.2012 11:53
 


THEMA:  Neuer Selbsständiger/UID Nummer
Hallo! Folgende Situation: Bin neuer Selbsständiger und bekomme nun eine Rechnung aus England und Deutschland. Die Rechnungssteller haben mich nun nach der UID/ATU Nummer gefragt! Da ich jedoch keine habe, wollte ich hier fragen, ob ich eine beantragen muss oder ob das auch ohne dieser Nummer geht? Bzw. Was sind die Vor- und Nachteile einer UID Nummer in meiner Situation? Würde mich über Antworten sehr freuen!! Danke im voraus! Lg
Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 28.05.2012 11:51
 


THEMA:  Neuer Selbsständiger/UID Nummer

Es hängt davon ab, ob Sie eine Lieferung oder eine Dienstleistung aus der EU empfangen haben. Bei Dienstleistungen gelten auch Kleinunternehmer mit einem Umsatz bis 30.000 Euro als Unternehmer und haben mit dem Formular U15 beim Finanzamt eine UID-Nummer zu beantragen. Die UID-Nummer ist dem Aussteller der Rechnung bekannt zu geben. Er nimmt den Umsatz in die Zusammenfassende Meldung auf und Sie schulden die Umsatzsteuer aufgrund des Reverse-Charge-Systems. Sie haben also die betreffenden Rechnungen in die Umsatzsteuererklärung aufzunehmen und den Steuerbetrag an das Finanzamt abzuführen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Peter am 29.05.2012 07:55
 


THEMA:  Neuer Selbsständiger/UID Nummer
Sehr geehrte Frau Halik, vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist so, dass die Dienstleistung in Österreich erbracht wurde und die mir nun eine Rechnung stellen möchten. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss ich in meinem Fall eine UID-Nummer beantragen. Ist das richtig so? Habe ich irgendeinen Vorteil aus der ganzen Sache. Mein mangelndes Verständnis sagt mir, dass ich die Umsatzsteuer zwar nicht an das leistende Unternehmen zahle, jedoch dann diese an das Finanzamt zahlen muss. Ist das richtig? Ich frage deshalb, da ich bei meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stelle! Bitte um Info, Vielen Dank!
Verfasst von: Peter am 29.05.2012 08:27
 


THEMA:  Neuer Selbsständiger/UID Nummer
Sehr geehrte Frau Halik, vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist so, dass die Dienstleistung in Österreich erbracht wurde und die mir nun eine Rechnung stellen möchten. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss ich in meinem Fall eine UID-Nummer beantragen. Ist das richtig so? Habe ich irgendeinen Vorteil aus der ganzen Sache. Mein mangelndes Verständnis sagt mir, dass ich die Umsatzsteuer zwar nicht an das leistende Unternehmen zahle, jedoch dann diese an das Finanzamt zahlen muss. Ist das richtig? Ich frage deshalb, da ich bei meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stelle! Bitte um Info, Vielen Dank!
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