Wenn Sie andere z.B. unselbständige Einkünfte beziehen, würde ich den WK-Beitrag und die Kontogebühren im Formular E1a angeben, sie reduzieren die Steuerbelastung. Eine endgültige Betriebsaufgabe ist dem Finanzamt anzuzeigen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |