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Verfasst von: werner am 25.05.2012 14:50
 


THEMA:  Null-Erklärung

Guten Tag,

ich habe derzeit ein ruhendes Gewerbe. Ausgaben verursacht lediglich der WK-Beitrag und Bankkontogebühren. Kann ich der Einfachheit halber beim Finanzamt für den ruhenden Zeitraum eine "Null-Erklärung" abgegeben oder muss ich eine Einnahmen/Ausgabenrechnung auf jeden Fall machen? Vom Ergebnis her ist es ja egal ob ich Gewinn/Verlust NULL oder einen kleinen Verlust habe. Aber ich habe Angst dass mir das Finanzamt dann Unordnungsmäßigkeit unterstellt, wenn ich einfach nur NULL angebe.

Ich danke im voraus für eine Antwort.

mfg

Werner

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 28.05.2012 11:30
 


THEMA:  Null-Erklärung

Wenn Sie andere z.B. unselbständige Einkünfte beziehen, würde ich den WK-Beitrag und die Kontogebühren im Formular E1a angeben, sie reduzieren die Steuerbelastung. Eine endgültige Betriebsaufgabe ist dem Finanzamt anzuzeigen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

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