Ab einem Gewinn von 730 Euro pro Jahr, ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben - online bis 30.6. des Folgejahres. Die Beilage E1a enthält die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Neben den Einnahmen werden auch die Ausgaben, wie Büromaterial, Abschreibung für PC bzw. Laptop, Telefonkosten etc. aufgelistet. Das Ergebnis ist die Grundlage für die Steuerberechnung.
Weiters zu beachten ist die Grenze von ca. 4.500 Euro Gewinn. Ab diesem Betrag werden SVA-Beiträge vorgeschrieben.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |