Bei unterjährigen Betriebsübergabe eines Ein-und Ausgabenrechners (bspw. durch Schenkung) ist einfachheitshalber der Gewinn einkommensteuerlich zwischen Übergeber und Übernehmer zeitlich anteilsmässig aufzuteilen.Es braucht keine Bilanz erstellt werden. Meine Frage: Benötigt eigentlich bspw. der Notar, der den Schenkunksvertrag aufsetzt, für diesen eine Bilanz, bzw. die betrieblichen Vermögensenwerte in genauen Zahlen - Schenkungssteuer gibt's ja derzeit keine ? - oder schreibt der Notar einfach in den Vertrag den Sachverhalt der Schenkung ohne Zahlenwerk hinein?
Vorweg danke für die Auskunft! |