Ich bin Eigentümer einer Wohnung, in der ein Verwandter aufgrund eines Wohnrechtes wohnt. Dieser Verwandter bezahlt für die Wohnung alle laufenden Kosten (Betriebskosten, Dotation zum Reparaturfond). Im Wohnhaus wurden Sanierungsarbeiten durchgeführt, diese Arbeiten wurden durch einen Kredit (aufgenommen durch die Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft) finanziert.
Die offene Frage: Wer kann die anteiligen Kreditrückzahlungen für die Wohnraumsanierung steuerlich als Sonderausgaben absetzen? Der Bewohner der Wohnung oder ich als Eigentümer (der aktuell aber keine Ausgaben für die Wohnung hat) oder könnten es beide?
Vielen Dank schon vorab! |