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Verfasst von: harry am 04.06.2012 14:51
 


THEMA:  Fahrtenliste

Hallo, die Frage gabs es sichter schon öfter aber.....

 

Kilomtergeld, Fahrtenliste.....

genügt es eigentlich auch, einfach nur die betrieblichen Fahrten aufzulisten und zwar mit Hilfe eines gängigen Roustenplaner?

Datum, Uhrzeit, Start, Ziel, Produktion, gefahrene Kilometer (ohne Kilomerterstand Angabe)

es geht dabei um ca. 4000 Kilometer

mit welchen Folgen muss ich bei einer Steuerprüfung rechnen? wenn ich nur diese Fahrtenliste vorlegen kann

bekomme ich eine Strafe?, oder wie prüfen die das nach?,  werden die Kilometer neu geschätzt?

hat schon jemand von euch Erfahrungen damit gemacht?

beste Grüße, harry

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.06.2012 15:47
 


THEMA:  Fahrtenliste

Wenn Sie kein korrektes Fahrtenbuch führen, kann es sein, dass das Finanzamt das Kilometergeld streicht.

Verfasst von: harry am 04.06.2012 16:28
 


THEMA:  Fahrtenliste

kann es sein? weiß wohl keiner so richtig....

auf jedenfall danke für die Antwort

Verfasst von: Sandra am 04.06.2012 16:31
 


THEMA:  Fahrtenliste

Es ist oft schwer eine konkrete Antwort zu geben, da vieles nach Ermessen des Finanzbeamten entschieden wird.

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