Erklärungswechsel heißt der Vorgang im Finanz-Online: statt einer Arbeitnehmerveranlagung geben Sie jetzt eine Einkommensteuererklärung ab, da Sie betriebliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. In Papierform heißt das Formular Betriebseröffnungsbogen, sie eröffnen einen Betrieb. Angabe des Umsatzes entfällt und der Gewinn sind die 39% vom Einheitswert (im Normalfall).
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |