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Verfasst von: LP am 04.06.2012 15:32
 


THEMA:  Land und Forstwirtschaft

Wer kann mir bitte helfen? Ich eröffne eine kleine Nebenerwerbs-luf. Habe bei SVB meinen Einheitswert bekommen und muss den für die Pauschalierung ans Finanzamt melden. Kurz angerufen und nachgefragt. Ich soll einen Erklärungswechsel machen. Dort wird nach "voraussichtlichen Umsatz und Gewinn" gefragt. Ich dachte ich bin bis zu einem Einheitswert < 100.000 € vollpauschaliert. Wieso will das Finanzamt diese Angaben? Wie komme ich zu meiner Pauschalierung? Und was bedeutet eingentlich ERklärungswechsel? Danke LP

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 05.06.2012 10:31
 


THEMA:  Land und Forstwirtschaft

Erklärungswechsel heißt der Vorgang im Finanz-Online: statt einer Arbeitnehmerveranlagung geben Sie jetzt eine Einkommensteuererklärung ab, da Sie betriebliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. In Papierform heißt das Formular Betriebseröffnungsbogen, sie eröffnen einen Betrieb. Angabe des Umsatzes entfällt und der Gewinn sind die 39% vom Einheitswert (im Normalfall).

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

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