Wenn Sie nur Privatkunden haben und nicht viel investieren müssen (also keine hohe Vorsteuererstattung zu erwarten wäre) kann es sinnvoll sein, in der Kleinunternehmerregelung zu bleiben. Wenn Sie nur relativ wenige Vorleistungen in Anspruch nehmen und im wesentlichen nur eigene Dienstleistungen verkaufen, haben Sie den Vorteil, dass Ihre Preise mit weniger Umsatzsteuer belastet sind, als die der umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenz.
Haben Sie nur vorsteuerabzugsberechtigte Firmenkunden, gibt es keinen Grund, in der Kleinunternehmerregelung zu bleiben, weil Sie sonst die Vorsteuerbeträge aus Ihren Lieferantenrechnungen als Kosten in Ihre Preise einrechnen müssten, was die umsatzsteuerpflichtige Konkurrenz nicht muss.
Zur Vorgangsweise: die Kleinunternehmerregelung gilt automatisch, sofern Sie die Umsatzgrenze einhalten. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig arbeiten wollen, stellen Sie den Regelbesteuerungsantrag.
Wenn Sie in der Kleinunternehmerregelung bleiben möchten, sollten Sie jeweils zu Beginn eines Jahres genau planen, ob Sie in dem Jahr die Kleinunternehmergrenze vielleicht überschreiten werden. Weil dann sollten Sie sofort zu Beginn des Jahres zur Umsatzsteuer optieren.
Wenn Sie nämlich umsatzsteuerfrei arbeiten und Ihnen erst gegen Ende des Jahres auffällt, dass Sie die Umsatzgrenze überschreiten, müssen Sie die Umsätze des gesamten Jahres nachversteuern. Und wenn Sie dann nur Privatkunden haben, haben Sie keine Möglichkeit, nachträglich von Ihren Kunden noch die Umsatzsteuer zu verlangen. D.h. die Umsatzsteuer zahlen Sie dann selbst.
Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren is teine einmalige Überschreitung der Grenze um max. 15 % zulässig. |