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Verfasst von: Gast am 06.06.2012 14:47
 


THEMA:  Angestellt, Private Rechnung an Unternehmer

Guten Tag,

 

ich bin angestellt und möchte zusätzlich Rechnungen in Höhe von insg. € 1200,- stellen.

Meiner Recherche nach bin ich dadurch Steuerpflichtig.

 

Noch in diesem Jahr gründe ich ein Einzelunternehmen.

Muss die vorangegangene Rechnung in die Buchhaltung des nun gegründeten Unternehmens aufgenommen werden?

 

Wie wird so ein Fall gehandhabt?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.06.2012 15:44
 


THEMA:  Angestellt, Private Rechnung an Unternehmer

Ja, wenn Sie Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind und das Geld heuer erhalten haben, dann müssen Sie es auch heuer in die Buchhaltung aufnehmen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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