Guten Tag,
ich bin angestellt und möchte zusätzlich Rechnungen in Höhe von insg. € 1200,- stellen.
Meiner Recherche nach bin ich dadurch Steuerpflichtig.
Noch in diesem Jahr gründe ich ein Einzelunternehmen.
Muss die vorangegangene Rechnung in die Buchhaltung des nun gegründeten Unternehmens aufgenommen werden?
Wie wird so ein Fall gehandhabt? |