Lieber Michael,
das ist mehr ein Problem von Google, da sie eigentlich Ihre UID-Nummer brauchen, um die Rechnung steuerfrei ausstellen zu können.
Hier in Österreich schulden Sie die Umsatzsteuer auf jeden Fall. Wenn Sie allerdings vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie sich diese Umsatzsteuer sofort wieder abziehen. Sind Sie allerdings Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn, haben Sie für die o. a. Umsatzsteuer keinen Vorsteuerabzug.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Steuerberater gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen www.schnellberaten.com Steuerteam |