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Verfasst von: benlen am 12.06.2012 09:46
 


THEMA:  einkommensteuererklärung

hallo

Ich habe im Jahr 2011 bis Juni als freier Dienstnehmer gearbeitet. Anschließend habe ich Weiterbildungsgeld bezogen.Gleichzeitig war ich noch gerinfügig, nach besch. §4Abs. 4ASVG Ang.  beschäftigt. Meine Frage ist jetzt, wo ich bei der Einkommensteuererklärung den geringfügigen Bezug eintragen soll? Oder ist dies nicht weiter  notwendig? Online, unter Finanzonline, scheint mein Bezug als freier Dienstnehmer nicht auf.

Danke.

Verfasst von: Claudsch am 19.06.2012 21:25
 


THEMA:  einkommensteuererklärung

Hallo!

 

Probier's mal mit dieser Broschüre:http://www.arbeiterkammer.at/bilder/...r_2012_neu.pdf
Hat mir auch sehr geholfen!!!

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