hallo
Ich habe im Jahr 2011 bis Juni als freier Dienstnehmer gearbeitet. Anschließend habe ich Weiterbildungsgeld bezogen.Gleichzeitig war ich noch gerinfügig, nach besch. §4Abs. 4ASVG Ang. beschäftigt. Meine Frage ist jetzt, wo ich bei der Einkommensteuererklärung den geringfügigen Bezug eintragen soll? Oder ist dies nicht weiter notwendig? Online, unter Finanzonline, scheint mein Bezug als freier Dienstnehmer nicht auf.
Danke. |