Lieber Patrick,
Vorweg einmal: Umsatz ist nicht gleich Gewinn. D.h. Sie dürfen von Ihrem Umsatz natürlich die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben abziehen.
Und generell gesagt, besteht eine Einkommensteuererklärungspflicht nur, wenn Ihr Überschuß als Einzelunternehmer über EUR 11.000 betragen hat. Hatten Sie ausser Ihrer unternehmerischen Tätigkeit weitere Einkünfte, gelten andere Grenzen.
Und Sie müssen weiters eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.
In Ihrem Fall ist Ihr Wirtschaftsjahr gleich dem Kalenderjahr und es ist nichts weiteres auszfüllen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Steuerberater gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen www.schnellberaten.com Steuerteam
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