Lieber Hansi,
Dieser Betrag ist nicht einzutragen, da der Dienstgeber Ihrer geringfügigen Beschäftigung den Jahreslohnzettel ans Finanzamt übermitteln muß.
Sie müssen nur die Anzahl der Dienstgeber so wie deren Namen angeben.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Steuerberater gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen www.schnellberaten.com Steuerteam
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