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Verfasst von: hans am 16.06.2012 08:24
 


THEMA:  Geringfügig

Hallo,

Im Jahr 2011 habe ich eine Beschäftigung als freier Dienstnehmer ausgeführt. Zusätzlich war ich noch gerinffügig angestellt Wo muss dann bei der Steuererklärung den geringfüigen Bezug eintragen?

Danke. Vielleicht könnt ihr mir da helfen.

gr.

Hansi

Verfasst von: schnellberaten.com Steuerteam am 20.06.2012 13:50
 


THEMA:  Geringfügig

Lieber Hansi,

Dieser Betrag ist nicht einzutragen, da der Dienstgeber Ihrer geringfügigen Beschäftigung den Jahreslohnzettel ans Finanzamt übermitteln muß.

Sie müssen nur die Anzahl der Dienstgeber so wie deren Namen angeben.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere
Steuerberater gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
www.schnellberaten.com Steuerteam

 

 

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