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Verfasst von: alfred am 22.06.2012 22:17
 


THEMA:  730€ Steuerfrei

Sehr geerhte Damen und Herren,

ich habe für eine Firma neben meiner unselbstständigkeit ein Programm programmiert. Da man ja pro Kalenderjahr bis zu 730€ Steuerfrei dazu verdienen darf, habe ich eine Honorarnote gestellt. Nun wollte die Buchhaltung, der ich das Honorar gestellt habe, das ich einen Hinweis auf das Honorar schreibe der wie folgt lautet: Ich besitze keine UID-Nummer, da ich als KleinunternehmerIn umsatzsteuerbefreit bin. Hierdurch wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Die Verpflichtung zu Zahlung anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, trifft ausschließlich mich. ....... wäre für mich ja auch kein Problem nur bin ich kein Kleinunternehmen sondern Angestellt bei einer Firma und hab dies nur nebenbei gemacht... muss ich also so einen Hinweis stehen haben?

Desweiteren muss ich diesen Nebenverdienst bei meinem Steuerausgleich bekannt geben, wenn ich unter 730€  bleibe?

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.06.2012 13:12
 


THEMA:  730€ Steuerfrei

Sie können diesen Zusatz ohneweiters schreiben;denn in Bezug auf diese Tätigkeit (Programmierung) sind Sie tatsächlich Kleinunternehmer.Aber ohne Konsequenzen, solange Sie 730,-- jährlich nicht übersteigen.Sie können auch wie gewohnt Ihre Arbeitnehmerveranlagung abgeben.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

www.steuerberatung-weiss.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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