Arbeitnehmer ist in Deutschland hauptgemeldet, arbeitet dort geringfügig beschäftigt, in Österreich nebengemeldet, arbeitet in Österreich ebenfalls geringfügig.
Muss sich der Arbeitgeber steuer- bzw. sozialversicherungsmässig da um etwas kümmern oder ist das alleinige Sache des Arbeitnehmers in diesem speziellen Fall? |