Hallo,
mein Freund ist Bäcker und bekommt dadurch einen Nachtarbeitszuschlag, der lohnsteuerbegünstigt ist. Dadurch bekommt er netto wesentlich mehr Geld, als ein Arbeiter mit gleichem Brutto-Lohn ohne Nacharbeitszuschlag. Aber wie sieht es in der Pension aus? Wird auch dann berücksichtigt, dass er immer nachts gearbeitet hat oder bekommt er dann den gleichen Netto-Lohn wie ein pensionierter Arbeiter, der immer tagsüber gearbeitet hat?
Und können Sie mich ev auch über die "Schwerarbeitspension" aufklären? Betrifft diese auch Bäcker?
MfG, Elisabeth |