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Verfasst von: Harald Reiß am 25.06.2012 20:33
 


THEMA:  1,8%

Hallo verstehe diesen Absatz nicht so richtig!

Ich bin Kleinunternehmer (Umsatzsteuerbefreit) und habe die Basispauschalierung für das Jahr 2011 gewählt. Nun ist mir dieser Absatz beim herum stöpern unter gekommen!

 

Das Pauschale ist ein Nettowert. Im Fall einer unechten Umsatzsteuerbefreiung (z.B. als Kleinunternehmer), die den Verlust des Rechtes auf den Vorsteuerabzug zur Folge hat, stellt die auf die pauschalierten Betriebsausgaben entfallende nicht abzugsfähige Umsatzsteuer einen Kostenfaktor dar und ist einkommensteuerlich zusätzlich zum Pauschale absetzbar. Vereinfachend kann bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung durch unecht steuerbefreite Unternehmer die auf die pauschalierten Betriebsausgaben entfallende Umsatzsteuer mit dem Vorsteuerpauschale laut Verordnung in Höhe von 1,8% zusätzlich als Betriebsausgabe angesetzt werden.

 

Das heiß ich kann zusätzlich zu den 12% noch 1,8% als Betriebsausgabe absetzten. sozusagen 13,8%!? 

in welcher Kennzahl muss mann die 1,8% einsetzen, oder gehören die eh zu den 12% in der Kennzahl 9230 dazu gezählt?

 

 

danke lG Harry

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