Verfasst von:
Michael am
27.06.2012 18:43
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THEMA: Frage zur Umsatzsteuer |
Hallo liebe steuerberater.at-Community,
Ich bräuchte dringend eure Hilfe und wollte fragen, ob jemand meine (teils sehr laienhaften) Fragen beantworten könnte.
Wir haben vor kurzer Zeit eine Eventagentur als OG gegründet. Wir sind als Kleinstunternehmer gemeldet und daher grundsätzlich umsatzsteuerfrei, was nach unserem Verständnis bedeutet, dass wir in unseren Ausgangsrechnungen keine Mwst. ausweisen müssten/ dürften, aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Unser Problem ergibt sich daraus, dass wir als Vermittler von Sportveranstaltungen die Preise direkt von unseren Veranstaltern übernehmen (ohne Preisaufschlag, da wir vom Verkaufspreis eine Provision erhalten). Die Preise unserer Veranstalter sind „inkl. Mwst.“, daher übernehmen wir diese auch so für unseren Online-Shop. Die Frage ist, ob wir diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen und ob es überhaupt "sinnvoll" ist, dass wir die Preise inkl. Umsatzsteuer anschreiben obwohl wir als Kleinstunternehmer umsatzsteuerfrei wären? (dass wir nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist für uns nach meiner Ansicht nicht wirklich nachteilig, da wir keine gröpßeren Anschaffungen geplant haben!?)
Wäre es nicht vielleicht sogar möglich, dass wir die Preise unserer Veranstalter (die vom Veranstalter als „ inkl. Mwst.“ ausgewiesen werden) übernehmen und in unserem Onlineshop als „exkl. Mwst“ ausweisen. Somit würden wir keine Umsatzsteuer vom Kunden verlangen und müssten auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen ?
Falls dies nicht möglich ist, wollte ich noch fragen, wann die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss? (Jahresende, 15. des zweitfolgenden Monats,...)
Wäre sehr froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, da ich auch im Internet und in einigen Büchern keine zufriedenstellende Antwort finden konnte.
Vielen Dank im Voraus!
Michael
P.S. Außerdem sind wir für unser kleines Unternehmen noch auf der Suche nach einem preiswerten Steuerberater. Wie viel kostet das denn ungfähr, wenn ich meine Einkommenssteuererklärung von einem Steuerberater machen lasse?
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Verfasst von:
test am
27.06.2012 23:17
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THEMA: Frage zur Umsatzsteuer |
Ganz einfach: Als KLeinstunterehmer MÜSSEN sie NICHT, aber KÖNNEN natürlich eine Steuernummer beantragen. Damit sind sie dann auch Vst.-abzugsfähig, müssen ihren Rechnungen aber auch mit MWSt. austellen. Wenn sie an ebenfalls Vst.-abzusgberechtigte Firmen fakturieren, ist das sowohl für sie und vor allem auch die andere Firma egal, weil die ja wieder VSt. absetzen. Wenn sie an Privatpersonen fakturieren, müssen die halt die MWSt. bezahlen, kostet also 20% "mehr" als wenn sie von einem Kleinstunternehmer ohne Steuernummer rechnungen bekommen.
Problem bei ihnen: Wenn sie Eingangsrechnungen mit MWSt. bekommen, so wie es aussieht, diese aber als Kleinstunternehmen ohne Steuernummer nicht absetzen können, muss ihre Ausgangsrechnung OHNE MWSt. mindestens um 20% NETTO mehr kosten (also dem BRUTTO-Betrag ihrer EIngangsrechnung entsprechen), damit sie schon mal KEINEN Verlust machen und barre aussteigen. Und jetzt kommts: Fakturieren sie an Firmen, sind sie plötzlich um 20% teurer als Mitbewerber, weil die FIrma ihre NETTO-Rechnung nicht absetzen kann. Fakturieren sie eher NUR an Privatpersonen, steigen sie vielleicht ohne Steuernummer besser aus, weil sie alles um 20% billiger anbieten können.
Andererseits: Wenn sie keine Steuernummer haben, müssen sie alles was sie kaufen (PC, usw.) BRUTTO in die Buchhaltung nehmen, sie schenken also den Vorsteuerabzug her.
Rechnen sie einfach durch mit was sie besser aussteigen, dann wissen sie ob sie eine Steuernummer beantralgen sollen oder nicht. |
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Verfasst von:
Kanzlei Karabece - Steuerteam Schnellberaten am
28.06.2012 10:18
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THEMA: Frage zur Umsatzsteuer |
Lieber Michael,
für eine genaue Analyse Ihres Geschäftsfalles, v.a. aus umsatzsteuerlicher Sicht, wäre eine detaillierte Beschreibung des Ablaufes hilfreich (wer verkauft die Tickets, von wem kauft der Kunde Ihres Portales seine Tickets usw.).
In diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen gerne für ein kostenloses (persönliches) Erstberatungsgespräch zur Verfügung, wo wir auch unsere Tarife mit Ihnen abklären können.
Kanzlei Karabece & Müller WP und StB GmbH, Wien
Tel. 01 535 02 42 24, e-mail: endre@karabece.com
Partner von www.schnellberaten.com
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Verfasst von:
Michael am
28.06.2012 10:51
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THEMA: Frage zur Umsatzsteuer |
Vielen Dank für die Antworten!
Erklärung zum Ablauf:
Grundsätzlich verkaufen wir die Tickets direkt an den Kunden. Die Tickets berechtigen den Kunden (aufgrund interner Vereinbarung zwischen uns und dem Veranstalter) zur Teilnahme an einer Veranstaltung. Nach Abhaltung der Veranstaltung erhalten wir vom Veranstalter eine Rechnung über den Verkaufspreis (abzüglich der vereinbarten Vermittlungsprovision, die wir uns einbehalten).
Hoffe, dass das ein wenig weiterhilft und mir jemand noch ein bisschen weiterhelfen kann...
LG |
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Verfasst von:
Michael am
28.06.2012 12:28
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THEMA: Frage zur Umsatzsteuer |
Vielen Dank für die Antworten!
Erklärung zum Ablauf:
Grundsätzlich verkaufen wir die Tickets direkt an den Kunden. Die Tickets berechtigen den Kunden (aufgrund interner Vereinbarung zwischen uns und dem Veranstalter) zur Teilnahme an einer Veranstaltung. Nach Abhaltung der Veranstaltung erhalten wir vom Veranstalter eine Rechnung über den Verkaufspreis (abzüglich der vereinbarten Vermittlungsprovision, die wir uns einbehalten).
Hoffe, dass das ein wenig weiterhilft und mir jemand noch ein bisschen weiterhelfen kann...
LG |
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Verfasst von:
Kanzlei Karabece - Team Schnellberaten am
28.06.2012 13:00
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THEMA: Frage zur Umsatzsteuer |
Also, wenn Sie die Tickets an die Kunden verkaufen, haben Sie den Umsatz über den Ticketpreis und da könnten Sie schnell über die Kleinunternehmergrenze kommen.
Aber noch einmal, um das genau klären zu können, müßte man die Verträge bzw. die Konditionen Ihrer Onlineplattformen kennen.
Kanzlei Karabece & Müller WP und StB GmbH, Wien
Tel. 01 535 02 42 24, e-mail: endre@karabece.com
Partner von www.schnellberaten.com
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Verfasst von:
Michael am
29.06.2012 11:06
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THEMA: Frage zur Umsatzsteuer |
Vielen Dank für die Antworten!
Erklärung zum Ablauf:
Grundsätzlich verkaufen wir die Tickets direkt an den Kunden. Die Tickets berechtigen den Kunden (aufgrund interner Vereinbarung zwischen uns und dem Veranstalter) zur Teilnahme an einer Veranstaltung. Nach Abhaltung der Veranstaltung erhalten wir vom Veranstalter eine Rechnung über den Verkaufspreis (abzüglich der vereinbarten Vermittlungsprovision, die wir uns einbehalten).
Hoffe, dass das ein wenig weiterhilft und mir jemand noch ein bisschen weiterhelfen kann...
LG |
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Verfasst von:
Michael am
29.06.2012 12:02
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THEMA: Frage zur Umsatzsteuer |
Vielen Dank für die Antworten!
Erklärung zum Ablauf:
Grundsätzlich verkaufen wir die Tickets direkt an den Kunden. Die Tickets berechtigen den Kunden (aufgrund interner Vereinbarung zwischen uns und dem Veranstalter) zur Teilnahme an einer Veranstaltung. Nach Abhaltung der Veranstaltung erhalten wir vom Veranstalter eine Rechnung über den Verkaufspreis (abzüglich der vereinbarten Vermittlungsprovision, die wir uns einbehalten).
Hoffe, dass das ein wenig weiterhilft und mir jemand noch ein bisschen weiterhelfen kann...
LG |
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Verfasst von:
Michael am
29.06.2012 12:04
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