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Verfasst von: Dani am 29.06.2012 09:39
 


THEMA:  Mehrfachbeschäftigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich übe drei Beschäftigungen gleichzeitig aus.

Arbeitgeber A, regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt EUR 1.281,70 netto
Arbeitgeber B, regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt EUR 882,60 netto
Arbeitgeber C, regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt EUR 516,53 netto

Ist es richtig, dass für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht das regelmäßige Entgelt aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet wird? Dann ergibt das bei mir ungefähr ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt von ~ 32.500 Euro. Die Arbeitsjahresentgeltgrenze beträgt EUR 59.220,00 in Österreich oder? Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt übersteigt somit nicht die Versicherungspflichtgrenze und deshalb besteht versicherungspflicht oder?

Wie ist das mit diesen Beschäftigungen steuerlich? Muss ich auch eine eigene Lohnsteuerkarte abgegeben, die mit der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wird?

Im Falle von Nachzahlungen bei der Sozialversicherung oder Steuern, muss ich diese selbst übernehmen oder fällt das auf meine Arbeitgeber zurück?

Ich danke Ihnen vielmals im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.06.2012 11:59
 


THEMA:  Mehrfachbeschäftigung

Da alle 3 Beschäftigungen über der Geringfügigkeitsgrenze liegen,zieht Ihr Arbeitgeber bereits die Sozialversicherung dafür ab.

Es ist aber Lohnsteuer nachzubezahlen.D.h. Sie müssen im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben und das Finanzamt schreibt Ihnen dann die entsprechende Lohnsteuer vor.

 

Verfasst von: Dani am 29.06.2012 12:18
 


THEMA:  Mehrfachbeschäftigung

Vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Können Sie mir vielleicht sagen, in welchem Ausmaß ich mit der Nachzahlung für die Lohnsteuer zu rechnen habe? Gibt es dafür einen Prozentsatz oder so?

Danke im Voraus!

Verfasst von: Nicole am 10.07.2012 12:47
 


THEMA:  Mehrfachbeschäftigung

Auf der Seide des BMF (FinanzOnline) gibt es eine anonyme Steuerberechnung.

Tragen Sie da Ihre Lohnzettel ein und erfassen Sie Ihre Aufwendungen (Sonderausgaben, Werbungskosten, etc.) dann sehen Sie, wie hoch die Steuernachzahlung ausfällt.

Hier der Link dazu: https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/

Verfasst von: Selina Batlogg am 20.03.2017 08:54
 


THEMA:  Mehrfachbeschäftigung

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Besteht die Möglichkeit wenn man 100% arbeitet täglich bis 14.30 und nebenbei noch 20 Std in Österreich noch dazu verdienen will? 

 

Wenn ja, besteht eine Nachzahlung der Steuer?

 

Besten Dank für Ihre Rückmeldung

 

Freundliche Grüsse

Selina Batlogg

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