Sehr geehrte Damen und Herren,
ich übe drei Beschäftigungen gleichzeitig aus.
Arbeitgeber A, regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt EUR 1.281,70 netto Arbeitgeber B, regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt EUR 882,60 netto Arbeitgeber C, regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt EUR 516,53 netto
Ist es richtig, dass für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht das regelmäßige Entgelt aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet wird? Dann ergibt das bei mir ungefähr ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt von ~ 32.500 Euro. Die Arbeitsjahresentgeltgrenze beträgt EUR 59.220,00 in Österreich oder? Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt übersteigt somit nicht die Versicherungspflichtgrenze und deshalb besteht versicherungspflicht oder?
Wie ist das mit diesen Beschäftigungen steuerlich? Muss ich auch eine eigene Lohnsteuerkarte abgegeben, die mit der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wird?
Im Falle von Nachzahlungen bei der Sozialversicherung oder Steuern, muss ich diese selbst übernehmen oder fällt das auf meine Arbeitgeber zurück?
Ich danke Ihnen vielmals im Voraus! |