Sg. Damen und Herren!
Für den Fall dass neben einer Vollbeschäftigung, der Einkommenssteuer - Freibetrag von 730€ durch Dienstleistungs-Honorare überschritten wird, muss eine Einkommenssteuererklärung getätigt werden. Das ist mir soweit klar.
Muss aber in diesem Fall ein Unternehmen gegründet werden (z.b Kleinunternehmerregelung) bzw. eine Gewerbeanmeldung stattfinden, oder reicht es die Steuererklärung als Privatperson anstatt der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben?
Falls das so ist, würde man sich ja die FIBU bzw. die Mehrfachversicherung sparen oder?
Bitte hier um Info!
Vielen Dank! |