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Verfasst von: Tina am 03.07.2012 16:24
 


THEMA:  Erklärung über Bruttoeinkommen sowie Umsatz (AMS)

Schönen guten Tag!

Seit kurzer Zeit bin ich geringfügig selbstständig (umsatzsteuerfrei) und bin zugleich auch beim AMS gemeldet(hoffentlich nur noch vorübergehend und strebe es an, von meiner Selbstständigkeit leben zu können).

Natürlich muss ich jetzt zu jedem Monatsende dem AMS eine Erklärung zukommen lassen, in der ich mein "Einkommen brutto" und den "Umsatz (ohne Umsatzsteuer)" bekanntgeben soll. Nun meine Frage dazu, da ich mir nicht zu 100% sicher bin: Was darf man genau unter "Einkommen brutto" und "Umsatz (ohne Umsatzsteuer)" verstehen bzw. was muss ich darunter anführen?

Ich freue mich über Ihre Antwort und es wäre mir sehr geholfen! Vielen Dank!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.07.2012 12:22
 


THEMA:  Erklärung über Bruttoeinkommen sowie Umsatz (AMS)

Diese Begriffe sind nicht eindeutig.

Mit Einkommen brutto könnte gemeint sein, dass Sie keine Betriebsausgaben abziehen dürfen.

Ich würde nochmals beim AMS nachfragen.

Verfasst von: Tina am 27.08.2012 13:26
 


THEMA:  Erklärung über Bruttoeinkommen sowie Umsatz (AMS)

"Unter Einkommen (brutto) versteht das AMS die Summe der Einnahmen abzüglich sämtlicher betriebsbedingter Ausgaben, allerdings inklusive der Sozialversicherungsbeiträge."

Meine Frage dazu: Ist die Summe (Einnahmen - Ausgaben) nun inklusive oder exklusive der Sozialversicherungsbeiträge? Der oben angeführte Satz sorgt für Verwirrung bei mir.

Verfasst von: W.Wolf am 05.12.2016 08:58
 


THEMA:  Erklärung über Bruttoeinkommen sowie Umsatz (AMS)

Da ich auch gerade vor dieser Frage stand und den Beitrag hier gefunden habe:

Es heißt seitens AMS "Summe der Einnahmen abzüglich sämtlicher betriebsbedingter Ausgaben", als mathematisch gesehen

>> (Summe der Einnahmen) abzüglich sämtlicher betriebsbedingter Ausgaben

und nicht - wie "Gast" fragt -

>> Summe (Einnahmen abzüglich sämtlicher betriebsbedingter Ausgaben)

denn das wäre die "Differenz (Einnahmen abzüglich sämtlicher betriebsbedingter Ausgaben)".

Damit sollte alles klar sein :-)

 

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