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Verfasst von: Betriebliche Reisekosten - Begleitsperson am 08.07.2012 13:45
 


THEMA:  Reisekosten

Ich habe eine Frage bezüglich betrieblichen Reisekosten (natürliche Person). 

Ich weiß, wie ich die betrieblichen Reisekosten als Unternehmer als Ausgabe geltend machen kann. Wie ist es aber im Fall, dass mir auf der Geschäftsreise (z.B. Messe) eine Person begleitet und hilft, die in meiner Firma kein Mitarbeiter ist (Familienangehörige)? Können auch für diese Person die Pauschale für Tagesgeld, Nächtigungsgeld oder per Rechnung nachgewiesen Kosten abgesetzt werden?

Und was ist, wenn sich um einen Mitarbeiter handelt, der mich begleitet?

Verfasst von: dsfsdf am 09.07.2012 17:15
 


THEMA:  Reisekosten

wenn sie es dem finanzamt glaubhaft vermitteln können, spricht nichts dagegen, wenn sie ihre lebensabschnittspartnerin kostengünstig auf einen kleinen urlaub auf firmenkosten einladen möchten ;-)

wie gesagt, sie müssen es nur argumentieren können - rein die mithilfe beim aufbau und betreuung vom messestand, oder so wie ich ihr posting verstehe die dame begleitet sie als besucher auf eine messe wo sie ihnen zum beispiel die schweren sackerl mit den gesammelten prospekten hinterherträgt, ohne dass sie hier eine belegbare gegenleistung zum beispiel im form einer eingangsrechnung ihrer begleitung in die buchhaltung nehmen, wird ihnen das finanzamt wohl eher nicht glauben.

Selbst wenn es sich bei IHRER begleitung tatsächlich um eine mithilfe handeln sollte (die eben aufgrund der familiennähe dafür kein geld bekommt/nimmt), be dieser art der konstellation gibt es vermutlich 99,99% schwarze schafe, wodurch das finanzamt hier natürlich die sachlage eher kritisch bis sehr kritisch hinterfragen wird.

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