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Verfasst von: Stephan am 09.07.2012 07:15
 


THEMA:  Literar Mechana

Ich bin als Journalist fix angestellt und habe für die Jahre 2009, 2010 und 2011 rückwirkend von der Urheberrechts-Gesellschaft Literar Mechana rund 2500 Euro an Repro-Vergütung erhalten.

Wie muss ich diesen Betrag versteuern? Und fallen dafür auch Sozialversicherungsbeiträge an? Wenn ja, an welche Sozialversicherung muss ich diesen Betrag abführen?

 

Verfasst von: andreasdf am 10.07.2012 17:02
 


THEMA:  Literar Mechana

Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben - Formular E1a, Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Werbungskosten können abgezogen werden. Eventuell ist eine Verteilung der Einkünfte auf die letzten 3 Jahre sinnvoll.

Sozialversicherung fällt keine an, wenn das die einzigen Einnahmen waren.

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