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Verfasst von: Andrea Kettinger am 09.07.2012 11:25
 


THEMA:  Formvorschriften für Honorarnoten

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich ersuche um Information, ob es besondere Formvorschriften bei der Ausstellung von Honorarnoten gibt, die über die Bestimmungen des § 11 UStG hinausgehen. Insbesondere interessiert mich, ob die Honorarnote durch den Leistenden unterschrieben werden muss.

Danke, mfG
Andrea Kettinger

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 09.07.2012 16:46
 


THEMA:  Formvorschriften für Honorarnoten

Wenn Sie mir Ihre e-mail-Adresse verraten, übermittle ich Ihnen gerne übersichtliche Muster.

Verfasst von: Andrea Kettinger am 10.07.2012 09:11
 


THEMA:  Formvorschriften für Honorarnoten

Sehr geehrter Herr Bernhardt!

Ich dachte, dass im Hintergrund zum Forumseintrag meine E-Mail-Adresse hinterlegt wäre, da ich diese beim Posting selbst angeben musste. Ich möchte diese eigentlich nicht so gerne online stellen.
Ich brauche auch gar kein Muster, sondern hauptsächlich die Beantwortung, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung (so es eine gibt), eine Honorarnote unterschrieben werden muss.

Danke!

Verfasst von: Tanja am 10.07.2012 11:41
 


THEMA:  Formvorschriften für Honorarnoten

Hier finden Sie bestimmt einige Tipps:

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=517314&DstID=683&titel=Die,richtige,Rechnungslegung

 

Verfasst von: andreasdf am 10.07.2012 16:34
 


THEMA:  Formvorschriften für Honorarnoten

Sehr geehrte Frau Kettinger,

die Unterschrift auf der Rechnung ist nicht notwendig. Eventuell wäre noch eine DVR-Nummer anzugeben - zu Angaben auf Geschäftspapieren (wozu auch HN zählen) siehe http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=423430&dstid=940

Schöne Grüße,
andreasdf

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