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Verfasst von: Sascha am 11.07.2012 15:16
 


THEMA:  kfz kilometergeld wechselkennzeichen

hallo

ich habe ein grosses problem: wir haben 2 pkw auf wechselkennzeichen angemeldet , pkw 1 wird nur für private zwecke gefahren , da er ein grosses auto ist und mehr sprit verbraucht als pkw 2. pkw 2 verwende ich nur für die selbstständigkeit die ich nebenbei habe (bin). Pkw 2 verbraucht ein drittel weniger sprit und bei den erhaltungskosten ist er günstig. Auch wegen vandalismus fahre ich mit pkw 2 die selbstständigkeit , da die reparaturarbeiten teils von mir selber gemacht werden und die ersatzteile günstiger sind alls pkw 1.

jetzt hat mir das finanzamt beim steuerausgleich für 2011 das amtliche kilometergeld von ca. 27000 gefahrenen kilometer für pkw 2 gestrichen , da das finanzamt meint , da pkw 2 nur betrieblich genutzt wird , hätte ich alle rechnungen von tank , vignette usw geltend machen sollen. dies wusste ich nicht. da ich jetzt schon 3 jahre das kilometergeld absetzte und es nie probleme gab , verstehe ich die aktion nicht - nur will ich aber auch keinen wind aufheulen , da sonst vielleicht eine nachprüfung der letzten jahre ansteht. klar ist es vielleicht auch mein fehler , das ich keine rechnung aufhebte , da ich ja dachte das das kilometergeld bezahlt wird. mir ist bewusst wenn ich ein fahrzeug mit einen kennzeichen habe , muss der private anteil mehr als die hälfte der gefahrenen kilometer betragen. aber bei 2 pkw´s auf wechselkennzeichen ?????

bitte um eine rasche antwort , da ich auch schon der erlagschein für die nachforderung , die 4 stellig ist,bekommen habe

mfg

 

marsoun

 

 

Verfasst von: WMT am 16.07.2012 16:39
 


THEMA:  kfz kilometergeld wechselkennzeichen

Sie könnten eventuell noch versuchen, die Aufwendungen anhand der zurückgelegten Gesamtkilometer (Wurde Fahrtenbuch geführt? Kennen Sie die Kilometerstände zu Beginn und Ende des Jahres?) im Rahmen des Rechtsmittels glaubhaft zu machen. Wurden Reparaturen / Service durchgeführt? -> Rechnungskopie bei der Werkstätte anfordern. Mittels Fahrzeugbewertung könnte man versuchen das Abschreibungsachtel zu ermitteln ...

Sollten zwischenzeitlich der/die Steuerbescheid(e) rechtskräftig geworden sein wird auch das wohl wenig nützen ...

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